Teil der

Häusliche Intensivpflege: ambulante 1:1-Versorgung

Mit Sicherheit & Fürsorge

Was ist häusliche Intensivpflege?

Sicher versorgt
in den eigenen
vier Wänden

Die häusliche Intensivpflege ist eine spezialisierte Form der außerklinischen Intensivversorgung für Menschen mit besonders hohem medizinischem Behandlungsbedarf. Im Gegensatz zur klassischen häuslichen Krankenpflege umfasst sie eine kontinuierliche 1zu1 Betreuung durch examinierte Pflegefachkräfte.

 

Unser Ziel bei FlexiHIP ist es, Patientinnen und Patienten, die auf lebenserhaltende Maßnahmen angewiesen sind, ein sicheres Leben im vertrauten Zuhause zu ermöglichen, weit weg von der klinischen Atmosphäre eines Krankenhauses. Wir sind für Sie in ganz NRW im Einsatz. von Borken über Duisburg bis Essen.

Unsere Leistungen in der
1zu1 Intensivbetreuung

Wir bieten eine umfassende Versorgung, die medizinische, pflegerische und alltagsunterstützende Leistungen vereint.

Medizinische Behandlungspflege (SGB V)

Wir übernehmen hochkomplexe Aufgaben wie das Sekretmanagement, professionelle Wundversorgung und die Überwachung der Vitalparameter sowie die fachgerechte Wundversorgung.

Beatmung & Tracheostomapflege

Spezialisierte Pflege für Menschen mit invasiver und nicht-invasiver Beatmungspflege sowie Trachealkanülenmanagement.

Individuelle Pflegeplanung

Jede Patientin oder jeder Patient erhält einen maßgeschneiderten Pflegeplan, der in enger Abstimmung mit den behandelnden Fachärzten und Therapeuten erstellt wird.

Ganzheitliche Grundpflege (SGB XI)

Wir unterstützen bei der Körperpflege, Ernährung (auch via PEG-Sonde) und Mobilität, um die Selbstständigkeit so weit wie möglich zu erhalten.

Beratung für Angehörige

Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der AKI-Verordnung und begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Kostenklärung.

Pflege dort, wo man sich am wohlsten fühlt

Warum häusliche Intensivpflege mit FlexiHIP?

Wir wissen, dass die Entscheidung für einen Pflegedienst eine Vertrauensfrage ist. FlexiHIP versteht sich nicht nur als medizinischer Dienstleister, sondern als Partner der gesamten Familie. Mit unserer 1:1-Bezugspflege schützen wir die Privatsphäre der Familie und halten zugleich hohe medizinische Standards ein.

Unser Fokus liegt auf drei zentralen Säulen:

Maximale Sicherheit
durch klinische
Expertise

Unsere Pflegekräfte verfügen über fundierte Erfahrungen aus der klinischen Intensivpflege. Sie sind im Notfallmanagement geschult und beherrschen den Umgang mit modernster Medizintechnik absolut routiniert.

Kontinuität &
Empathie im
1zu1 Setting

Ständiger Personalwechsel ist in der Intensivpflege eine Belastung für Patient und Angehörige. Deshalb setzen wir auf feste Teams. Ein kleines, vertrautes Kernteam sorgt dafür, dass die Individualität des Patienten gewahrt bleibt.

Rechtssicherheit
& Beratung
(GKV-IPREG)

Die gesetzlichen Anforderungen durch das GKV-IPREG stellen viele Familien vor bürokratische Hürden. Wir lassen Sie hier nicht allein. Wir beraten Sie umfassend und sorgen dafür, dass die Versorgung rechtssicher und langfristig in Ihren eigenen vier Wänden gesichert bleibt.

Für wen ist die häusliche Intensivpflege geeignet?

Die Intensivpflege Zuhause richtet sich an Menschen, die aufgrund schwerer Erkrankungen oder gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft intensive Pflege benötigen, zum Beispiel:

Nach längeren Klinikaufenthalten

Mit neurologischen Erkrankungen

mit respiratorischen Problemen oder Beatmungsbedarf

Mit komplexen medizinischen Anforderungen

Diese Form der Versorgung ermöglicht Patientinnen und Patienten Sicherheit, Lebensqualität und Selbstbestimmung im eigenen Zuhause.

 

Tipp: In unserem Ratgeber finden Sie detaillierte Informationen und wertvolle Pflegetipps zu diesen Diagnosen.

Sie möchten von einem anderen Anbieter zu uns? Lesen Sie, wie Sie den Intensivpflegedienst wechseln können.

Voraussetzungen & Verordnungen

Was die Krankenkasse übernimmt

Häusliche Intensivpflege wird nicht formlos beantragt, sondern ärztlich verordnet. Die Grundlage bildet § 37c SGB V, die Einzelheiten regelt die Richtlinie über die außerklinische Intensivpflege des Gemeinsamen Bundesausschusses.

 

Drei Dinge müssen zusammenkommen:

  • Ein hoher Behandlungsbedarf: Eine Pflegekraft muss ständig anwesend sein.
  • Eine Verordnung durch eine besonders qualifizierte Praxis: Bei einer Entlassung kann sie auch aus der Klinik kommen.
  • Die Genehmigung der Krankenkasse: Meist unter der Beteiligung des Medizinischen Dienstes.

 

Bei beatmeten Menschen wird regelmäßig geprüft, ob eine Entwöhnung möglich ist. Jede Verordnung gilt nur befristet.

 

Alle Einzelheiten dazu finden Sie auf unserer Seite zu den Kosten der häuslichen Intensivpflege.

Wo wir tätig sind

FlexiHIP versorgt Menschen in ganz Nordrhein-Westfalen. Unsere Schwerpunkte liegen im Kreis Borken und im Raum Duisburg. Dort sind die meisten unserer Teams im Einsatz und dort können wir auch kurzfristige Anfragen bedienen.

Ihr Weg zu FlexiHIP

So läuft es ab, vom ersten Kontakt bis zur Versorgung.

  1. Termin vereinbaren

    Vereinbaren Sie einen Termin über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

  2. Erstgespräch und Beratung

    In einem persönlichen Gespräch lernen wir Sie und die aktuelle Situation kennen.

  3. Pflegekonzept & Kostenvoranschlag

    Erstellung eines individuellen Pflegekonzepts sowie kostenloser Kostenvoranschlag.

  4. Leistungsunterstützung

    Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Pflegekasse.

  5. Ihr FlexiHIP-Team

    Nach Bewilligung erfolgt die Zusammenstellung eines qualifizierten Teams, das sich rund um die Uhr um Ihren Angehörigen kümmert.

  6. Qualitätsmanagement

    Regelmäßige Anpassung der Pflege, abgestimmt auf sich ändernde Bedürfnisse.

Kontakt
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FAQ - Häufige Fragen zur häuslichen Intensivpflege

Was ist ambulante Intensivpflege?

Ambulante Intensivpflege ist die Versorgung schwerstkranker Menschen zu Hause statt auf einer Intensivstation. Eine examinierte Pflegefachkraft ist durchgehend anwesend und überwacht Beatmung, Kreislauf und Medikamente. Geregelt ist das seit 2023 in § 37c SGB V. Die Begriffe ambulante, häusliche und außerklinische Intensivpflege meinen dasselbe.

Die Kosten liegen je nach Versorgungsumfang zwischen 15.000 und 25.000 Euro im Monat. Diesen Betrag zahlen Betroffene in aller Regel nicht selbst, denn bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt die Krankenkasse die Kosten nach § 37c SGB V. Sie tragen lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen. Wir übernehmen die Abrechnung direkt mit der Kasse.

Die häusliche Krankenpflege umfasst einzelne Einsätze am Tag, etwa für Verbandwechsel oder Medikamentengabe. Die häusliche Intensivpflege ist eine durchgehende 1:1 Betreuung. Eine examinierte Pflegefachkraft ist rund um die Uhr anwesend und überwacht Beatmung, Vitalparameter und Sekretmanagement. Sie kommt zum Einsatz, wenn lebenswichtige Funktionen dauerhaft bedroht sind und eine sofortige Reaktion jederzeit möglich sein muss.

Ab Unterzeichnung des Pflegevertrags übernehmen wir die Versorgung innerhalb von 48 Stunden. Voraussetzung ist, dass die ärztliche Verordnung vorliegt und die Kostenübernahme geklärt ist. Wir stimmen den Übergang direkt mit dem Sozialdienst der Klinik ab, prüfen die häusliche Situation und stellen das Pflegeteam zusammen.

Sie brauchen eine ärztliche Verordnung für außerklinische Intensivpflege, die Genehmigung der Krankenkasse und eine häusliche Umgebung, in der die Versorgung sicher möglich ist. Ob Ihre Wohnung geeignet ist, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen vor Ort, meist sind nur kleine Anpassungen nötig. Angehörige müssen keine pflegerischen Aufgaben übernehmen, dürfen sich aber jederzeit einbringen.

Nein. Die häusliche Intensivpflege ist eine Leistung der Krankenversicherung nach SGB V und hängt nicht vom Pflegegrad ab. Entscheidend ist allein die medizinische Notwendigkeit, die eine Ärztin oder ein Arzt feststellt. Ein Pflegegrad ist dennoch sinnvoll, weil er zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung eröffnet, etwa den Entlastungsbetrag oder Zuschüsse für Wohnraumanpassungen. Beides lässt sich kombinieren.

Häusliche Intensivpflege kommt infrage, wenn lebenswichtige Funktionen dauerhaft bedroht sind. Häufig sind das neurologische Erkrankungen wie ALS, Multiple Sklerose oder ein Wachkoma, schwere Lungenerkrankungen wie COPD, Mukoviszidose oder Lungenfibrose sowie Zustände nach Schlaganfall, Sepsis oder langem Intensivaufenthalt. Entscheidend ist nicht die Diagnose selbst, sondern der Überwachungs- und Behandlungsbedarf, der sich daraus ergibt.

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