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Die häusliche Intensivpflege ist eine spezialisierte Form der außerklinischen Intensivversorgung für Menschen mit besonders hohem medizinischem Behandlungsbedarf. Im Gegensatz zur klassischen häuslichen Krankenpflege umfasst sie eine kontinuierliche 1zu1 Betreuung durch examinierte Pflegefachkräfte.
Unser Ziel bei FlexiHIP ist es, Patientinnen und Patienten, die auf lebenserhaltende Maßnahmen angewiesen sind, ein sicheres Leben im vertrauten Zuhause zu ermöglichen, weit weg von der klinischen Atmosphäre eines Krankenhauses. Wir sind für Sie in ganz NRW im Einsatz. von Borken über Duisburg bis Essen.
Wir bieten eine umfassende Versorgung, die medizinische, pflegerische und alltagsunterstützende Leistungen vereint.
Wir übernehmen hochkomplexe Aufgaben wie das Sekretmanagement, professionelle Wundversorgung und die Überwachung der Vitalparameter sowie die fachgerechte Wundversorgung.
Spezialisierte Pflege für Menschen mit invasiver und nicht-invasiver Beatmungspflege sowie Trachealkanülenmanagement.
Jede Patientin oder jeder Patient erhält einen maßgeschneiderten Pflegeplan, der in enger Abstimmung mit den behandelnden Fachärzten und Therapeuten erstellt wird.
Wir unterstützen bei der Körperpflege, Ernährung (auch via PEG-Sonde) und Mobilität, um die Selbstständigkeit so weit wie möglich zu erhalten.
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der AKI-Verordnung und begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Kostenklärung.
Wir wissen, dass die Entscheidung für einen Pflegedienst eine Vertrauensfrage ist. FlexiHIP versteht sich nicht nur als medizinischer Dienstleister, sondern als Partner der gesamten Familie. Mit unserer 1:1-Bezugspflege schützen wir die Privatsphäre der Familie und halten zugleich hohe medizinische Standards ein.
Unser Fokus liegt auf drei zentralen Säulen:
Unsere Pflegekräfte verfügen über fundierte Erfahrungen aus der klinischen Intensivpflege. Sie sind im Notfallmanagement geschult und beherrschen den Umgang mit modernster Medizintechnik absolut routiniert.
Ständiger Personalwechsel ist in der Intensivpflege eine Belastung für Patient und Angehörige. Deshalb setzen wir auf feste Teams. Ein kleines, vertrautes Kernteam sorgt dafür, dass die Individualität des Patienten gewahrt bleibt.
Die gesetzlichen Anforderungen durch das GKV-IPREG stellen viele Familien vor bürokratische Hürden. Wir lassen Sie hier nicht allein. Wir beraten Sie umfassend und sorgen dafür, dass die Versorgung rechtssicher und langfristig in Ihren eigenen vier Wänden gesichert bleibt.
Die Intensivpflege Zuhause richtet sich an Menschen, die aufgrund schwerer Erkrankungen oder gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft intensive Pflege benötigen, zum Beispiel:
Diese Form der Versorgung ermöglicht Patientinnen und Patienten Sicherheit, Lebensqualität und Selbstbestimmung im eigenen Zuhause.
Tipp: In unserem Ratgeber finden Sie detaillierte Informationen und wertvolle Pflegetipps zu diesen Diagnosen.
Sie möchten von einem anderen Anbieter zu uns? Lesen Sie, wie Sie den Intensivpflegedienst wechseln können.
Häusliche Intensivpflege wird nicht formlos beantragt, sondern ärztlich verordnet. Die Grundlage bildet § 37c SGB V, die Einzelheiten regelt die Richtlinie über die außerklinische Intensivpflege des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Drei Dinge müssen zusammenkommen:
Bei beatmeten Menschen wird regelmäßig geprüft, ob eine Entwöhnung möglich ist. Jede Verordnung gilt nur befristet.
Alle Einzelheiten dazu finden Sie auf unserer Seite zu den Kosten der häuslichen Intensivpflege.
FlexiHIP versorgt Menschen in ganz Nordrhein-Westfalen. Unsere Schwerpunkte liegen im Kreis Borken und im Raum Duisburg. Dort sind die meisten unserer Teams im Einsatz und dort können wir auch kurzfristige Anfragen bedienen.
So läuft es ab, vom ersten Kontakt bis zur Versorgung.
Vereinbaren Sie einen Termin über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
In einem persönlichen Gespräch lernen wir Sie und die aktuelle Situation kennen.
Erstellung eines individuellen Pflegekonzepts sowie kostenloser Kostenvoranschlag.
Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Pflegekasse.
Nach Bewilligung erfolgt die Zusammenstellung eines qualifizierten Teams, das sich rund um die Uhr um Ihren Angehörigen kümmert.
Regelmäßige Anpassung der Pflege, abgestimmt auf sich ändernde Bedürfnisse.
Ambulante Intensivpflege ist die Versorgung schwerstkranker Menschen zu Hause statt auf einer Intensivstation. Eine examinierte Pflegefachkraft ist durchgehend anwesend und überwacht Beatmung, Kreislauf und Medikamente. Geregelt ist das seit 2023 in § 37c SGB V. Die Begriffe ambulante, häusliche und außerklinische Intensivpflege meinen dasselbe.
Die Kosten liegen je nach Versorgungsumfang zwischen 15.000 und 25.000 Euro im Monat. Diesen Betrag zahlen Betroffene in aller Regel nicht selbst, denn bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt die Krankenkasse die Kosten nach § 37c SGB V. Sie tragen lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen. Wir übernehmen die Abrechnung direkt mit der Kasse.
Die häusliche Krankenpflege umfasst einzelne Einsätze am Tag, etwa für Verbandwechsel oder Medikamentengabe. Die häusliche Intensivpflege ist eine durchgehende 1:1 Betreuung. Eine examinierte Pflegefachkraft ist rund um die Uhr anwesend und überwacht Beatmung, Vitalparameter und Sekretmanagement. Sie kommt zum Einsatz, wenn lebenswichtige Funktionen dauerhaft bedroht sind und eine sofortige Reaktion jederzeit möglich sein muss.
Ab Unterzeichnung des Pflegevertrags übernehmen wir die Versorgung innerhalb von 48 Stunden. Voraussetzung ist, dass die ärztliche Verordnung vorliegt und die Kostenübernahme geklärt ist. Wir stimmen den Übergang direkt mit dem Sozialdienst der Klinik ab, prüfen die häusliche Situation und stellen das Pflegeteam zusammen.
Sie brauchen eine ärztliche Verordnung für außerklinische Intensivpflege, die Genehmigung der Krankenkasse und eine häusliche Umgebung, in der die Versorgung sicher möglich ist. Ob Ihre Wohnung geeignet ist, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen vor Ort, meist sind nur kleine Anpassungen nötig. Angehörige müssen keine pflegerischen Aufgaben übernehmen, dürfen sich aber jederzeit einbringen.
Nein. Die häusliche Intensivpflege ist eine Leistung der Krankenversicherung nach SGB V und hängt nicht vom Pflegegrad ab. Entscheidend ist allein die medizinische Notwendigkeit, die eine Ärztin oder ein Arzt feststellt. Ein Pflegegrad ist dennoch sinnvoll, weil er zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung eröffnet, etwa den Entlastungsbetrag oder Zuschüsse für Wohnraumanpassungen. Beides lässt sich kombinieren.
Häusliche Intensivpflege kommt infrage, wenn lebenswichtige Funktionen dauerhaft bedroht sind. Häufig sind das neurologische Erkrankungen wie ALS, Multiple Sklerose oder ein Wachkoma, schwere Lungenerkrankungen wie COPD, Mukoviszidose oder Lungenfibrose sowie Zustände nach Schlaganfall, Sepsis oder langem Intensivaufenthalt. Entscheidend ist nicht die Diagnose selbst, sondern der Überwachungs- und Behandlungsbedarf, der sich daraus ergibt.