Teil der

Intensivpflegedienst wechseln ohne Versorgungslücke

Ein Anruf genügt für den Anfang. Unterlagen, Krankenkasse und Starttermin klären wir mit Ihnen.
Erst Starttermin, dann Kündigung

So bleibt Ihr Angehöriger jeden Tag versorgt.

Hilfe bei Verordnung und Kasse

Wir begleiten die Unterlagen bis zur Zusage.

Hausbesuch
vor dem Start

Wir lernen Ihren Angehörigen zu Hause kennen.

Kleines, festes
Kernteam

Wenige Pflegefachkräfte, die Ihre Familie kennen.

Wechsel in der Intensivpflege: So geht es

Ein Wechsel ist keine Hürde

FlexiHIP ist ein Intensivpflegedienst. Wir pflegen Menschen, die ständig eine Pflegefachkraft brauchen, etwa bei Beatmung oder mit Trachealkanüle. Ihr Angehöriger wird schon von einem anderen Dienst versorgt? Oder er lebt in einer Pflegeeinrichtung? Ein Wechsel zu uns ist in beiden Fällen möglich. Er macht weniger Arbeit, als viele Familien befürchten.

 

Trotzdem zögern viele. Sie haben Sorge, dass zwischen altem und neuem Dienst ein Tag ohne Pflege entsteht. Meist passiert das, wenn die Reihenfolge nicht stimmt. Deshalb legen wir zuerst den Starttermin fest. Erst danach kündigen Sie beim bisherigen Dienst.

 

Um Verordnung, Zusage der Krankenkasse und Übergabe kümmern wir uns zusammen mit Ihnen. Wie wir bei Anträgen helfen, lesen Sie auf der Seite zu unserer Beratung. Das erste Gespräch kostet Sie nichts.

Wo Ihr Angehöriger heute versorgt wird

Der Weg zu FlexiHIP ist in allen drei Fällen ähnlich. Unterschiede gibt es vor allem bei der Krankenkasse.

Zu Hause, mit einem anderen Dienst

Die Intensivpflege läuft schon in Ihrer Wohnung. Sie möchten aber, dass ein anderes Team pflegt. Wer Ihren Angehörigen pflegt, entscheiden Sie. Wir planen den Start so, dass die Pflege ohne Pause weiterläuft.

In einer
Pflegeeinrichtung

Intensivpflege geht auch zu Hause, selbst nach längerer Zeit im Heim. Die Krankenkasse lässt vorher prüfen, ob die Pflege dort sicher ist. Wir sehen uns die Wohnung schon vorher mit Ihnen an. Oft reichen kleine Anpassungen.

Die bisherige
Versorgung endet

Manchmal endet ein Pflegevertrag früher als geplant. Dann zählt jeder Tag. Rufen Sie uns an, sobald Sie davon erfahren. Wir prüfen gleich, ob ein Team für Ihren Angehörigen frei ist. Das nennt sich Kapazitätsprüfung.

Was beim Wechsel zu klären ist und wer es übernimmt

Vier Themen kommen bei jedem Wechsel auf. Das meiste davon erledigen wir.

Vertrag und Kündigung

Zwischen altem und neuem Dienst darf kein Tag ohne Pflege liegen.
So helfen wir: Wir legen mit Ihnen einen festen Starttermin fest.
Ihr Teil: Sie kündigen den bisherigen Vertrag passend zu diesem Termin.

Verordnung und Krankenkasse

Ohne ärztliche Verordnung und Kostenzusage der Kasse gibt es keine Intensivpflege.
So helfen wir: Wir klären, welche Unterlagen für den Wechsel nötig sind, und begleiten den Antrag.
Ihr Teil: Sie erlauben uns, mit Kasse und Arztpraxis zu sprechen.

Team und Pflegeplan

Ein neues Team muss Ihren Angehörigen erst kennenlernen.
So helfen wir: Wir stellen ein festes Team zusammen. Den Pflegeplan stimmen wir mit den Ärztinnen und Ärzten Ihres Angehörigen ab.
Ihr Teil: Sie erzählen uns, was Ihrem Angehörigen im Alltag wichtig ist.

Hilfsmittel und Unterlagen

Beatmungsgerät und Hilfsmittel kommen meist von einem Hilfsmittelversorger, nicht vom Pflegedienst.
So helfen wir: Wir stimmen uns mit dem Versorger ab, damit zum Start alles bereitsteht.
Ihr Teil: Sie legen Arztbriefe, Medikamentenplan und Verordnungen für die Übergabe bereit.

So läuft der Wechsel zu FlexiHIP

1. Anrufen

Sie schildern uns kurz die Lage. Wir sagen Ihnen, ob wir ein Team stellen können und ab wann.

2. Hausbesuch

Wir besuchen Sie und Ihren Angehörigen. Dabei sehen wir uns die Pflege und die Wohnung an.

3. Unterlagen & Kasse

Gemeinsam klären wir Verordnung und Zusage der Krankenkasse. Danach steht der Starttermin fest.

4. Kündigen & starten

Jetzt kündigen Sie beim bisherigen Dienst. Am vereinbarten Tag übernimmt unser Team die Pflege.

Ihre Rechte beim Wechsel

Drei Regeln aus dem Gesetz, die Ihnen beim Wechsel helfen.

Sie wählen den Dienst

Im Gesetz zur Pflegeversicherung steht: „Die Pflegebedürftigen können zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger wählen.“ (§ 2 SGB XI)

Kündigen geht jederzeit

Den Pflegevertrag mit einem ambulanten Pflegedienst können Pflegebedürftige jederzeit ohne Frist kündigen (§ 120 SGB XI). Das gilt für Leistungen der Pflegeversicherung.

Ihre Ortswünsche zählen

Intensivpflege gibt es zu Hause, in Wohngemeinschaften und in Pflegeheimen. Im Gesetz steht: „Berechtigten Wünschen der Versicherten ist zu entsprechen.“ (§ 37c SGB V) Außerdem muss die Krankenkasse Sie zur Wahl des Ortes beraten.

Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag über Patientenrechte in der Intensivpflege.

Vertrauen

Bei uns bleiben Sie Gastgeber im eigenen Zuhause

Intensivpflege bedeutet, dass auch nachts eine Pflegefachkraft bei Ihnen zu Hause ist. Das geht nur mit Vertrauen. Deshalb arbeiten wir mit einem kleinen, festen Kernteam. So lernen die Pflegefachkräfte Ihren Angehörigen als Menschen kennen, mit seinen Gewohnheiten und Vorlieben.

 

Gleichzeitig achten wir darauf, dass Ihre Familie Raum für sich behält. Sie bestimmen, wie der Alltag in Ihrem Zuhause aussieht.

 

  • Examinierte Pflegefachkräfte mit Klinikerfahrung
  • Geschult für Notfälle
  • Pflegeplan mit Ihren Ärztinnen und Ärzten

So läuft der Start: Von der Klinik nach Hause

1. Termin vereinbaren

Vereinbaren Sie einen Termin über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

2. Erstgespräch und Beratung

In einem persönlichen Gespräch lernen wir Sie und die aktuelle Situation kennen.

3. Pflegekonzept & Kostenvoranschlag

Erstellung eines individuellen Pflegekonzepts sowie kostenloser Kostenvoranschlag.

4. Leistungsunterstützung

Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Pflegekasse.

5. Ihr FlexiHIP-Team

Nach Bewilligung erfolgt die Zusammenstellung eines qualifizierten Teams, das sich rund um die Uhr um Ihren Angehörigen kümmert.

6. Qualitätsmanagement

Regelmäßige Anpassung der Pflege, abgestimmt auf sich ändernde Bedürfnisse.

Kontakt

Vereinbaren Sie jetzt ein kostenfreies Beratungsgespräch
und erfahren Sie mehr über unsere Leistungen.

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FAQ - Häufige Fragen zum Wechsel in der Intensivpflege

Kann man den Intensivpflegedienst einfach wechseln?

Ja. Sie entscheiden selbst, welcher Dienst Ihren Angehörigen pflegt. Wichtig ist nur die Reihenfolge. Sichern Sie zuerst den Starttermin beim neuen Dienst und kündigen Sie erst danach.

Das hängt vom Vertrag ab. Für Leistungen der Pflegeversicherung gilt keine Frist. Für die Intensivpflege über die Krankenkasse kann Ihr Vertrag eigene Regeln haben. Prüfen Sie ihn, bevor Sie kündigen. Unseren Starttermin legen wir dann passend dazu fest.

Die Krankenkasse muss die Kosten für den neuen Dienst zusagen. Diese Zusage heißt Kostenübernahmeerklärung und nennt den Pflegedienst. Ob zusätzlich eine neue Verordnung nötig ist, klären wir mit Kasse und Arztpraxis.

Vor allem die Gesichter. Bewährte Abläufe übernehmen wir und ändern nur, was nötig ist. Beim Hausbesuch vor dem Start lernen wir Ihren Angehörigen und seine Gewohnheiten kennen.

Ja, wenn die Pflege zu Hause sicher möglich ist. Das prüft die Krankenkasse. Dafür begutachtet der Medizinische Dienst, der Gutachterdienst der Kassen, Ihren Angehörigen in der Wohnung. Wir helfen Ihnen, Wohnung und Unterlagen gut vorzubereiten.

Das Erstgespräch und der Kostenvoranschlag sind kostenlos. Die Intensivpflege rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab. Ihr Anteil beschränkt sich auf die gesetzlichen Zuzahlungen. Mehr dazu steht im Kostenratgeber.

Unsere Teams pflegen in vielen Städten in Nordrhein-Westfalen. Welche Orte dazugehören, zeigt die Karte unserer Einsatzgebiete.

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