Unsere Einsatzgebiete: Intensivpflege bei Ihnen zu Hause
am Niederrhein und im Rheinland
Wo FlexiHIP im Einsatz ist
Intensivpflege dort, wo Ihr Angehöriger wohnt
Unsere Pflegekräfte versorgen Menschen mit Intensivpflegebedarf in deren eigener Wohnung. In welchen Orten das möglich ist, zeigt unsere Karte und die Liste weiter unten.
Von unserem Sitz in Borken aus sind wir im Münsterland, im Ruhrgebiet, am Niederrhein und im Rheinland im Einsatz. Ihr Angehöriger wird dabei von einem festen Team betreut, nicht von ständig abwechselnden Pflegekräften.
Was die häusliche Intensivpflege umfasst, lesen Sie auf unserer Leistungsseite.
Finden Sie Ihren Ort
Öffnen Sie Ihre Region oder schauen Sie sich die Karte an.
Münsterland
Wir können alle 17 Städte und Gemeinden im Kreis Borken und Münster versorgen.
- Ahaus
- Bocholt
- Borken
- Gescher
- Gronau
- Heek
- Heiden
- Isselburg
- Legden
- Münster
- Raesfeld
- Reken
- Rhede
- Schöppingen
- Stadtlohn
- Südlohn
- Velen
- Vreden
Westliches Ruhrgebiet & Niederrhein
Unsere Pflegekräfte kommen zu Ihnen nach Duisburg, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen sowie in die Städte am Niederrhein.
- Dinslaken
- Duisburg
- Krefeld
- Moers
- Mülheim an der Ruhr
- Oberhausen
- Wesel
Ruhrgebiet Mitte und Ost
In diesen 14 Städten im mittleren und östlichen Ruhrgebiet übernehmen wir die Intensivpflege bei Ihnen zu Hause.
- Bochum
- Bottrop
- Castrop-Rauxel
- Dorsten
- Dortmund
- Essen
- Gelsenkirchen
- Gladbeck
- Hagen
- Herne
- Herten
- Lünen
- Marl
- Recklinghausen
Düsseldorf & Mönchengladbach
Wir versorgen in Düsseldorf und Neuss sowie in Mönchengladbach und allen Orten, die direkt an Mönchengladbach grenzen.
- Düsseldorf
- Erkelenz
- Jüchen
- Korschenbroich
- Mönchengladbach
- Neuss
- Schwalmtal
- Viersen
- Wegberg
- Willich
Köln & Umgebung
Unsere Pflegekräfte kommen nach Köln und in alle Städte und Gemeinden, die direkt an Köln grenzen.
- Bergisch Gladbach
- Brühl
- Dormagen
- Frechen
- Hürth
- Köln
- Leverkusen
- Monheim am Rhein
- Niederkassel
- Pulheim
- Rösrath
- Troisdorf
- Wesseling
Ihr Ort ist nicht dabei?
Wir schauen uns auf jede Anfrage individuell an und fahren nach Absprache auch über unsere aktuellen Einsatzgebiete hinaus.
Rufen Sie uns gerne an und wir besprechen die Details persönlich.
Alternativ können Sie uns Ihre Anfrage auch bequem über unser Kontaktformular senden.
1. Termin vereinbaren
Vereinbaren Sie einen Termin über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
2. Erstgespräch und Beratung
In einem persönlichen Gespräch lernen wir Sie und die aktuelle Situation kennen.
3. Pflegekonzept & Kostenvoranschlag
Erstellung eines individuellen Pflegekonzepts sowie kostenloser Kostenvoranschlag.
4. Leistungsunterstützung
Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Pflegekasse.
5. Ihr FlexiHIP-Team
Nach Bewilligung erfolgt die Zusammenstellung eines qualifizierten Teams, das sich rund um die Uhr um Ihren Angehörigen kümmert.
6. Qualitätsmanagement
Regelmäßige Anpassung der Pflege, abgestimmt auf sich ändernde Bedürfnisse.
Vereinbaren Sie jetzt ein kostenfreies Beratungsgespräch
und erfahren Sie mehr über unsere Leistungen.
FAQ - Häufige Fragen zu unseren Einsatzgebieten
Versorgt FlexiHIP auch Orte, die nicht in der Liste stehen?
Ja, das ist möglich. Rufen Sie uns gerne an, nennen Sie uns den Ort und wir besprechen alles Weitere.
Welcher Medizinische Dienst ist für meinen Ort zuständig?
Der Medizinische Dienst begutachtet die Intensivpflege im Auftrag der Krankenkassen. In unseren Einsatzgebieten sind zwei verschiedene zuständig. Es zählt der Ort, an dem versorgt wird.
Medizinischer Dienst Nordrhein: Duisburg, Essen, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr, Krefeld, Moers, Dinslaken, Wesel, Düsseldorf, Neuss und Köln.
Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe: der ganze Kreis Borken, Münster, Bottrop, Gelsenkirchen, Bochum, Herne, Dortmund, Recklinghausen, Marl, Herten, Dorsten und Castrop-Rauxel.
Die Begutachtung findet einmal im Jahr statt, in der Regel bei Ihnen zu Hausen. Wir bereiten Sie auf den Termin vor.
Kostet die Intensivpflege je nach Ort unterschiedlich viel?
Nein. Ist die Intensivpflege verordnet und genehmigt, zahlt die Krankenkasse. Das gilt in jedem Ort gleich. Sie tragen nur die gesetzlichen Zuzahlungen.