Bei Pflegegrad 5 beträgt das Pflegegeld 990 Euro im Monat. Für Pflegesachleistungen stehen bis zu 2.299 Euro monatlich zur Verfügung. Hinzu kommt ein Entlastungsbetrag von 131 Euro. Doch diese Beträge beantworten noch nicht die entscheidende Frage: Wie viel Pflege lässt sich damit tatsächlich abdecken?
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Bei Pflegegrad 5 beträgt das Pflegegeld 990 Euro im Monat.
- Für Pflegesachleistungen stehen bis zu 2.299 Euro monatlich zur Verfügung. Zusätzlich gibt es 131 Euro Entlastungsbetrag.
- Eine feste Zahl an Pflegestunden gehört nicht zum Pflegegrad. Bei notwendiger Intensivpflege greift zudem ein anderer Leistungsanspruch.
- Benötigen Sie eine Einordnung für Ihre Situation, rufen Sie uns unter 02065 988 580 an. Wir sind Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr erreichbar.
Was bedeutet Pflegegrad 5 konkret?
Pflegegrad 5 beschreibt schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Für Angehörige bedeutet das meist, dass im täglichen Leben erhebliche Unterstützung notwendig ist.
Wichtig ist dabei eine klare Trennung: Der Pflegegrad beschreibt Pflegebedürftigkeit. Er legt nicht fest, dass eine bestimmte Zahl an Pflegestunden finanziert wird.
Genau an diesem Punkt entstehen oft falsche Erwartungen. Nach der Bewilligung sehen Angehörige die monatlichen Leistungsbeträge und versuchen daraus abzuleiten, wie lange ein Pflegedienst täglich kommen kann. So funktioniert die Pflegeversicherung jedoch nicht.
Pflegegeld, Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag haben unterschiedliche Zwecke. Welche Leistungen sinnvoll genutzt werden, hängt davon ab, wie die Versorgung zu Hause organisiert ist.
Wenn Sie genauer wissen möchten, welche Bedeutung ein Pflegegrad bei schwer erkrankten Menschen hat, lesen Sie auch unseren Beitrag dazu, was Betroffenen bei Intensivpflege zusteht.
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 5?
Bei der Versorgung zu Hause stehen verschiedene Leistungen zur Verfügung. Welche davon genutzt werden, hängt von der konkreten Organisation der Pflege ab.
Das Pflegegeld beträgt 990 Euro im Monat. Es kommt insbesondere infrage, wenn die häusliche Pflege selbst sichergestellt wird, zum Beispiel durch Angehörige.
Daneben können Pflegesachleistungen genutzt werden. Dafür stehen bei Pflegegrad 5 bis zu 2.299 Euro monatlich zur Verfügung. Diese Leistungen werden nicht als frei verfügbares Geld ausgezahlt. Sie dienen der Versorgung durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich außerdem miteinander kombinieren. Wird nur ein Teil der Sachleistungen genutzt, kann anteilig Pflegegeld gezahlt werden.
Hinzu kommt der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. Dieser Betrag ist zweckgebunden. Er kann für anerkannte Angebote eingesetzt werden, die Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige im Alltag unterstützen.
Entscheidend ist deshalb nicht nur die Frage „Wie viel Pflegegeld bei Pflegegrad 5?“. Angehörige sollten zuerst klären, welche Form der Unterstützung tatsächlich benötigt wird.
Wie viel Stunden Pflege bei Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 gibt keine feste Zahl an Pflegestunden vor. Die Pflegekasse bewilligt Leistungsbeträge und nicht automatisch ein bestimmtes tägliches oder monatliches Stundenkontingent.
Deshalb rate ich davon ab, die Pflegesachleistung einfach durch einen angenommenen Stundenlohn zu teilen. Das Ergebnis würde einen Pflegeumfang suggerieren, der so nicht aus dem Pflegegrad abgeleitet werden kann.
Ambulante Pflegeleistungen werden entsprechend der vereinbarten Versorgung erbracht und abgerechnet. Welche Unterstützung möglich ist, hängt deshalb von den benötigten Leistungen und der konkreten Versorgungsplanung ab.
Für Angehörige ist folgende Reihenfolge sinnvoll:
- Klären Sie, welche pflegerische Unterstützung im Alltag tatsächlich benötigt wird.
- Lassen Sie sich erklären, welche Aufgaben über die Pflegeversicherung abgedeckt werden können.
- Prüfen Sie getrennt davon, ob medizinische Behandlungspflege oder außerklinische Intensivpflege notwendig ist.
- Besprechen Sie medizinische Fragen mit der behandelnden Praxis oder dem Beatmungszentrum.
Gerade der dritte Punkt ist bei schwer erkrankten oder beatmeten Menschen entscheidend. Ein hoher Pflegegrad bedeutet nicht automatisch, dass jede notwendige Versorgung über die Pflegekasse finanziert wird.
Warum Pflegegrad 5 bei Beatmung nicht ausreicht
Bei einer notwendigen außerklinischen Intensivpflege reicht der Pflegegrad als Grundlage der Versorgung nicht aus. Pflegeversicherung und außerklinische Intensivpflege erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Bei einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege kann ein Anspruch auf außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V bestehen. Zuständig ist dann die Krankenkasse und nicht die Pflegekasse.
Das ist für Familien mit beatmeten Angehörigen eine wesentliche Unterscheidung. Die monatlichen Leistungen aus Pflegegrad 5 sind nicht dafür vorgesehen, eine notwendige durchgehende Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachperson zu finanzieren.
Bei außerklinischer Intensivpflege kann eine Pflegefachperson erforderlich sein, die den Gesundheitszustand kontinuierlich im Blick behält und bei medizinisch relevanten Veränderungen reagieren kann. Ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, muss medizinisch geklärt werden.
Eine Beatmung allein beantwortet diese Frage nicht. Die konkrete medizinische Situation muss durch die dafür zuständigen Ärztinnen und Ärzte beurteilt werden.
Mehr darüber, wie eine Versorgung im eigenen Zuhause aussehen kann, erfahren Sie auf unserer Seite zur häuslichen Intensivpflege.
Was darf man bei Pflegegrad 5 nicht mehr können?
Darauf gibt es keine Liste mit Fähigkeiten, die eine Person zwingend verloren haben muss. Pflegegrad 5 bedeutet nicht, dass alle Betroffenen dieselben Einschränkungen haben.
Entscheidend ist vielmehr das Ausmaß der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Zwei Menschen mit demselben Pflegegrad können deshalb im Alltag sehr unterschiedliche Unterstützung benötigen.
Für Angehörige ist diese Unterscheidung wichtig. Der Pflegegrad sollte nicht als Beschreibung einer Diagnose verstanden werden. Er sagt ebenfalls nicht automatisch aus, welche medizinische Überwachung erforderlich ist.
Besonders bei schweren neurologischen Erkrankungen, einer Trachealkanüle oder Beatmung müssen pflegerischer Unterstützungsbedarf und medizinische Behandlungspflege getrennt betrachtet werden.
Wenn bei Ihnen noch nicht Pflegegrad 5 festgestellt wurde und Sie Informationen zum Vorgehen benötigen, finden Sie diese in unserem Beitrag zum Thema Pflegegrad beantragen. Den Antragsweg behandeln wir deshalb an dieser Stelle nicht erneut.
Pflegegrad und Intensivpflege getrennt betrachten
Bei einer anstehenden Klinikentlassung sollte zuerst geklärt werden, welche Art von Versorgung zu Hause notwendig ist. Der Pflegegrad ist dabei nur ein Teil der Gesamtversorgung.
Benötigt eine Patientin oder ein Patient Unterstützung bei alltäglichen pflegerischen Aufgaben, sind die Leistungen der Pflegeversicherung relevant. Besteht zusätzlich ein besonders hoher Bedarf an medizinischer Behandlungspflege, muss dieser separat betrachtet werden.
Genau deshalb kann die Rechnung mit dem Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen bei schwer erkrankten Menschen zu kurz greifen. Sie beantwortet nicht, wer eine notwendige medizinische Überwachung übernimmt.
Aus meiner Erfahrung als Pflegedienstleitung ist es sinnvoll, diese Fragen bereits vor der Entlassung klar voneinander zu trennen. So lässt sich erkennen, welche Leistungen über die Pflegekasse laufen und welche Versorgung mit der Krankenkasse geklärt werden muss.
Bei einer geplanten Versorgung durch FlexiHIP stimmen wir die Überleitung direkt mit dem Sozialdienst ab. Die Übernahme der Versorgung kann innerhalb von 48 Stunden nach Klinikentlassung erfolgen.
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Leistung für Ihre Situation relevant ist, können Sie unsere Pflegeberatung nutzen.
Häufige Fragen
Wie viel Pflegegeld bekommt man bei Pflegegrad 5?
Bei Pflegegrad 5 beträgt das Pflegegeld 990 Euro im Monat. Es kommt bei häuslicher Pflege infrage, wenn die Versorgung selbst sichergestellt wird, beispielsweise durch Angehörige. Werden zusätzlich Pflegesachleistungen genutzt, können beide Leistungsarten miteinander kombiniert werden. Das Pflegegeld wird dann entsprechend angepasst.
Wie hoch ist die Pflegesachleistung bei Pflegegrad 5?
Für Pflegesachleistungen stehen bei Pflegegrad 5 bis zu 2.299 Euro monatlich zur Verfügung. Die Leistung wird für die Versorgung durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst eingesetzt. Sie ist deshalb nicht mit dem Pflegegeld gleichzusetzen und wird nicht einfach als frei verfügbares Geld ausgezahlt.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 5?
Der Entlastungsbetrag liegt bei 131 Euro im Monat. Er ist zweckgebunden und kann für anerkannte Leistungen zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Welche Angebote konkret genutzt werden können, sollte mit der Pflegekasse oder einer Pflegeberatung geklärt werden.
Reicht Pflegegrad 5 für eine Betreuung rund um die Uhr?
Nein. Pflegegrad 5 begründet keine Finanzierung einer durchgehenden Versorgung durch eine Pflegefachperson. Besteht ein besonders hoher Bedarf an medizinischer Behandlungspflege, kann stattdessen ein Anspruch auf außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V relevant sein. Die medizinischen Voraussetzungen sollten mit der behandelnden Praxis oder dem Beatmungszentrum geklärt werden.
Wer bezahlt Intensivpflege bei Beatmung?
Außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Zuständig ist damit die Krankenkasse und nicht die Pflegekasse. Pflegegrad und Intensivpflege müssen deshalb getrennt betrachtet werden. Ob die medizinischen Voraussetzungen für außerklinische Intensivpflege vorliegen, wird nicht allein durch den Pflegegrad bestimmt.
Brauchen Sie Klarheit für Ihre Situation?
Rufen Sie uns gerne an. Das Erstgespräch ist kostenlos und dauert 20 bis 30 Minuten.
Im Gespräch klären wir, welche Versorgung benötigt wird und ob eine außerklinische Intensivpflege grundsätzlich relevant sein könnte. Medizinische Fragen stimmen Sie anschließend mit der behandelnden Praxis oder dem Beatmungszentrum ab.
Steht eine Klinikentlassung an, melden Sie sich am besten, bevor das Entlassungsdatum feststeht.


