Teil der

Hilfsmittelverordnung

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Hilfsmittelverordnung?

Eine Hilfsmittelverordnung ist ein offizielles ärztliches Rezept oder eine Verordnung, mit der Patientinnen und Patienten Anspruch auf medizinische Hilfsmittel erhalten. Sie bildet die rechtliche Grundlage dafür, dass notwendige Hilfsmittel von den Krankenkassen übernommen werden können.

Hilfsmittel sind Geräte oder Gegenstände, die dazu dienen, gesundheitliche Einschränkungen auszugleichen, die Selbstständigkeit zu fördern oder Therapien zu unterstützen. Dazu gehören unter anderem Rollstühle, Gehstöcke, Orthesen, Pflegebetten, Inkontinenzprodukte, Atemtherapiegeräte oder Hörgeräte. Hilfsmittel kommen in nahezu allen Bereichen der Medizin und Pflege zum Einsatz und erleichtern den Alltag, unterstützen die Mobilität und tragen zur Sicherheit der Patientinnen und Patienten bei.

Wer stellt die Hilfsmittelverordnung aus?

Die Verordnung wird in der Regel von Ärztinnen und Ärzten ausgestellt, die die Notwendigkeit des Hilfsmittels aufgrund einer diagnostizierten Erkrankung oder Behinderung feststellen. Dabei wird auch geprüft, welches Hilfsmittel medizinisch und sinnvoll und wirtschaftlich ist. Die ärztliche Einschätzung ist entscheidend für die Genehmigung durch die Krankenkasse.

In bestimmten Fällen können auch Therapeutinnen und Therapeuten in Absprache mit dem Arzt eine Empfehlung geben, die dann in die Verordnung einfließt.

Welche Schritte sind notwendig?

  1. Ärztliche Untersuchung: Die Ärztin oder der Arzt beurteilt die gesundheitliche Situation und den Hilfebedarf.
  2. Ausstellung der Verordnung: Auf dem Formular werden Art des Hilfsmittels, notwendige Anpassungen, Dauer der Nutzung und ggf. besondere Hinweise vermerkt.
  3. Einreichung bei der Krankenkasse: Die Verordnung wird bei der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse eingereicht, die die Kosten prüft und genehmigt.
  4. Lieferung und Anpassung: Nach Genehmigung liefert ein Sanitätshaus oder spezialisierter Anbieter das Hilfsmittel, passt es an und weist die Patientinnen und Patienten in die Nutzung ein.

Was ist die Bedeutung?

Hilfsmittelverordnungen sind zentral für die medizinische Versorgung, Rehabilitation und Selbstständigkeit. Sie ermöglichen Patientinnen und Patienten, mobil zu bleiben, Schmerzen zu reduzieren, Alltagsaktivitäten zu bewältigen und die Lebensqualität zu verbessern. Damit tragen Hilfsmittelverordnungen entscheidend dazu bei, dass Patientinnen und Patienten ihren Alltag selbstständiger gestalten und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Gerade bei chronischen Erkrankungen oder Pflegebedürftigkeit sind Hilfsmittel unverzichtbar, denn sie entlasten auch die Angehörigen und das Pflegepersonal.

Ohne gültige Verordnung übernehmen Krankenkassen in der Regel keine Kosten, wodurch die Verordnung auch eine finanzielle Sicherheit darstellt.

Gibt es besondere Hinweise?

  • Hilfsmittel werden in der Regel zeitlich befristet verordnet und müssen bei weiterem Bedarf erneut beantragt werden.
  • Die Verordnung kann Anpassungen oder Sonderanfertigungen enthalten, zum Beispiel für Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit besonderen körperlichen Anforderungen.
  • Patientinnen und Patienten sollten die Verordnung regelmäßig kontrollieren und bei Veränderungen der gesundheitlichen Situation erneut ärztlich prüfen lassen.

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