Wenn ein Mensch plötzlich intensivpflegebedürftig wird, etwa nach einem Unfall, Schlaganfall oder bei einer neurologischen Erkrankung, stehen Angehörige vor einer völlig neuen Situation. Neben medizinischen Fragen taucht schnell diese existenzielle Frage auf:
- Welchen Pflegegrad bekommt ein Intensivpatient und welche Leistungen stehen ihm zu?
Dieser Beitrag gibt einen verständlichen Überblick über die aktuelle Rechtslage.
Was bedeutet der Pflegegrad für die Intensivpflege?
Der Pflegegrad beschreibt, wie stark ein Mensch in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist und wie viel Unterstützung er im Alltag benötigt. Die Einstufung erfolgt durch die Pflegekasse nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof (bei Privatversicherten).
Es gibt in Deutschland insgesamt 5 Pflegegrade:
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Wichtig: Intensivpatientinnen und Patienten, insbesondere beatmete oder tracheotomierte Menschen, werden in der Regel in Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft.
Warum erhalten Intensivpatienten meist Pflegegrad 4 oder 5?
Menschen mit Bedarf an häuslicher Intensivpflege oder Beatmungspflege sind in fast allen Lebensbereichen vollständig auf Unterstützung angewiesen.
Häufig bestehen:
- Starke Einschränkungen der Mobilität
- Vollständige Hilfe bei Körperpflege, Anziehen und Ernährung
- Medizinisch-pflegerische Maßnahmen wie Absaugen, Beatmungsüberwachung oder Medikamentengabe
- Dauerhafte Überwachung lebenswichtiger Funktionen
Der Pflegegrad berücksichtigt physische sowie kognitive und psychische Belastungen. Bei Intensivpatientinnen und Patienten führt vor allem der hohe medizinische Überwachungsbedarf zu einer hohen Punktzahl.
Wie wird der Pflegegrad bei Intensivpatienten ermittelt?
Der Gutachter bewertet sechs Module, wobei die Einstufung anhand eines Punktesystems erfolgt. Folgende Module werden geprüft:
- Mobilität: Kann sich die Person selbst bewegen?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Orientierung, Verstehen, Sprache
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung: Waschen, Essen, Anziehen
- Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Gerade Modul 5 ist bei Intensivpatientinnen und Patienten entscheidend, denn hier wird bewertet, wie aufwendig medizinische Maßnahmen sind, wie zum Beispiel der Umgang mit Beatmungsgeräten, die Tracheostomapflege, regelmäßiges Absaugen und die Überwachung von Vitalwerten.
Diese Maßnahmen führen häufig zu einer hohen Punktzahl und damit zu Pflegegrad 5.
Ist Pflegegrad und Beatmung ein Sonderfall?
Viele Angehörige suchen gezielt nach dem Begriff „Pflegegrad Beatmung“. Hier ist wichtig zu wissen, dass die Beatmung allein nicht automatisch den Pflegegrad bestimmt. Sie ist aber ein starkes Kriterium.
Entscheidend ist:
- Wird die Person dauerhaft oder zeitweise beatmet?
- Kann sie selbstständig auf Gefahren reagieren, wie zum Beispiel bei Schlauchproblemen?
- Besteht rund um die Uhr Überwachungsbedarf?
Bei dauerhaft beatmeten Menschen mit Tracheostoma liegt fast immer eine Einstufung in Pflegegrad 5 vor, da eine ständige Interventionsbereitschaft notwendig ist.
Leistungen der Pflegekassen 2026 im Überblick
Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche finanziellen und sachlichen Leistungen Betroffene erhalten. Für Intensivpatientinnen und Patienten sind besonders folgende Leistungen wichtig:
- Pflegesachleistungen (ambulanter Intensivpflegedienst):
Pflegesachleistungen werden gezahlt, wenn ein ambulanter Dienst die Pflege übernimmt. Diese liegen aktuell monatlich bei:
- Pflegegrad 4 sind es ca. 1.778 € im Monat und
- Pflegegrad 5 sind es ca. 2.200 € monatlich.
- Pflegegeld für Angehörige:
Wenn Angehörige einen Teil der Pflege selbst übernehmen, kann Pflegegeld beantragt werden. Dieses beträgt bei:
- Pflegegrad 4 ca. 765 € monatlich
- Pflegegrad 5 ca. 947 € monatlich
- Entlastungsbetrag:
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 erhalten 125 € monatlich für zusätzliche Unterstützungsangebote, wie zum Beispiel:
- Betreuungsangebote
- Haushaltshilfen
- Stundenweise Entlastung für Angehörige
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege:
Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Auszeiten:
- Verhinderungspflege (z. B. bei Urlaub oder Krankheit)
- Kurzzeitpflege in einer Einrichtung
Diese Leistungen können auch kombiniert werden und schaffen wichtige Erholungsphasen.
- Zuschüsse für Wohnraumanpassung:
Bei Intensivpatientinnen und Patienten muss die Wohnung oft umgebaut werden, etwa für ein Pflegebett, Lifter sowie ein barrierefreies Bad und Platz für Medizintechnik. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 € pro Maßnahme, um das Wohnumfeld zu verbessern.
Wichtig: Pflegegrad vs. Außerklinische Intensivpflege (AKI)
Ein häufiger Irrtum ist, dass der Pflegegrad die gesamte Intensivpflege finanziert. Das stimmt so nicht. Es gibt eine strikte Trennung:
Pflegekasse (Pflegegrad-Leistungen)
- Zahlt für Grundpflege (Waschen, Essen, Anziehen) und soziale Betreuung.
Krankenkasse (außerklinische Intensivpflege)
- Übernimmt die Kosten für die medizinische Intensivpflege (Fachkraft vor Ort, Beatmung). Diese Leistungen werden über die ärztliche Verordnung für außerklinische Intensivpflege abgerechnet.
Wie beantragt man den Pflegegrad bei Intensivpflege?
Der Antrag ist einfacher, als viele denken:
- Anruf bei der Pflegekasse
- Formloser Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
- Termin zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
- Pflegegrad-Bescheid abwarten
Gerade bei Intensivpflege empfiehlt es sich, Unterlagen wie Arztberichte, Entlassungsberichte, Auflistungen der täglichen Pflege- und Überwachungsmaßnahmen und Angaben zum Zeitaufwand gut vorzubereiten. Je genauer die Situation beschrieben wird, desto realistischer ist die Einstufung.
Kann der Pflegegrad später erhöht werden?
Ja, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert oder der Pflegeaufwand steigt, kann jederzeit ein Höherstufungsantrag gestellt werden.
Gerade bei fortschreitenden Erkrankungen wie ALS, MS oder COPD kann sich der Bedarf deutlich verändern.
Was tun bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad?
Falls der Pflegegrad aus Sicht der Angehörigen zu niedrig ist, besteht das Recht auf Widerspruch innerhalb eines Monats nach dem Bescheid. Oft lohnt sich das, denn der tatsächliche Aufwand wird bei Intensivpatientinnen und Patienten häufig unterschätzt oder die medizinischen Besonderheiten sind nicht immer ausreichend dokumentiert.
Unterstützung durch Pflegedienste oder Pflegeberatungsstellen kann hier sehr hilfreich sein.
Warum der Pflegegrad für Familien so wichtig ist
Ein hoher Pflegegrad bedeutet nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch Anerkennung der tatsächlichen Belastung. Er hilft dabei:
- Angehörige zu entlasten
- Zusätzliche Hilfe zu organisieren
- Die Versorgung langfristig sicherzustellen
Gerade in der häuslichen Intensivpflege ist diese Unterstützung ein wichtiger Baustein, damit Betreuung zuhause überhaupt möglich bleibt.
Fazit: Der Pflegegrad ist ein zentraler Baustein der Versorgung
Für Intensivpatientinnen und Patienten und beatmete Menschen ist der Pflegegrad ein entscheidender Schritt, um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten. In den meisten Fällen erfolgt eine Einstufung in Pflegegrad 4 oder 5, da ein besonders hoher Unterstützungs- und Überwachungsbedarf besteht.
Wichtig zu wissen ist, dass der Pflegegrad nicht die komplette Intensivpflege abdeckt, jedoch die Leistungen der Krankenkasse sinnvoll ergänzt und Familien organisatorisch und finanziell entlastet.
Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig beraten lassen, denn eine gute Vorbereitung auf die Begutachtung kann maßgeblich dazu beitragen, dass Betroffene die Leistungen erhalten, die ihnen zustehen.